AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blue Mountain Spirit UG (haftungsbeschränkt)

Wir informieren Sie hiermit wie folgt über unsere Geschäftsbedingungen, welche die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a ff. BGB ergänzen und Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrags werden.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Veranstalter, die ausschließlich die Bergführung als vertragliche Leistung von Blue Mountain Spirit zum Gegenstand haben.

1. Allgemeines

An den Veranstaltungen der Blue Mountain Spirit UG (haftungsbeschränkt), (nachfolgend: Blue Mountain Spirit) kann jeder teilnehmen, der gesund ist und die Anforderungen erfüllt, die in den jeweiligen Veranstaltungssauschreiben genannt sind. Des Weiteren muss die entsprechende Ausrüstung für die jeweilige Veranstaltung beim Kunden vorhanden sein. Die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände sind ebenfalls der Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Vorbereitung auf die jeweilige Veranstaltung ist unerlässlich, insbesondere durch Ausdauersport und durch ein der Veranstaltung entsprechendes technischen Training. Eine frühere Anreise zur Höhenanpassung wird von Blue Mountain Spirit grundsätzlich empfohlen.

Sofern dem Kunden ein oder mehrere Ausrüstungssteile fehlen, ist er hierfür selbst verantwortlich, soweit dieser Ausrüstungsteil nicht ausdrücklich in den im Angebot enthaltenen Reiseleistungen als von Blue Mountain Spirit gestellt genannt ist oder ein zusätzlicher Vertrag über die Miete dieses Ausrüstungsteils geschlossen wurde.

Kursleiter und Bergführer sind berechtigt, zu Beginn und noch während der Veranstaltung einen Kunden, der erkennbar die Voraussetzungen für die jeweilige Veranstaltung nicht erfüllt oder die Anweisungen des Bergführers missachtet, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Dieser Ausschluss erfolgt ausschließlich mündlich. Der Vertragspartner akzeptiert diese Vorgehensweise ausnahmslos. Soweit sich Blue Mountain Spirit dadurch Aufwendungen erspart, erfolgt eine Erstattung an den ausgeschlossenen Reiseteilnehmer in Höhe des Wertes der ersparten Aufwendungen.

2. Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung zu der angebotenen Veranstaltung bietet der Kunde den Abschluss eines Dienstvertrages verbindlich an.

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Kurzfristige Anmeldungen sind nach Rücksprache möglich, sofern Plätze frei sind. Dennoch muss die Anmeldung schriftlich erfolgen.

Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch Blue Mountain Spirit zustande. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Zugang einer schriftlichen Bestätigung durch Blue Mountain Spirit beim Kunden.

Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung ist die Buchung für den jeweiligen Veranstaltung für den Kunden und für Blue Mountain Spirit verbindlich.

3. Bezahlung

Dem Reiseteilnehmer wird mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung gleichzeitig eine Rechnung zugeschickt. Um aus der Reservierung eine verbindliche Buchung zu machen, stehen die folgenden Zahlungsarten (auf Rechnung/ Überweisung, per Paypal oder mit Kreditkarte) zur Verfügung:

  1. Rechnung/ Überweisung:
  2. a) Innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ist der Gesamtbetrag der Rechnung fällig.
  3. b) Wird die Reise 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn gebucht, ist der gesamte Veranstaltungspreis mit Abschluss des Vertrages sofort zur Zahlung fällig.

2. PayPal/ Kreditkarte:

Bei der Bezahlung mit PayPal oder Kreditkarte wird sofort der gesamte Kurs-/ Tourpreis zur Zahlung fällig.

Die Unterlagen werden dem Reiseteilnehmer nach Zahlungseingang zugesandt. Leistet der Kunde die Zahlung entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten nicht, so ist Blue Mountain Spirit berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten.

4. Leistungen von Blue Mountain Spirit

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung und aus den Angaben in der Reisebestätigung, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistung abändern, sollte sich der Reiseteilnehmer aus Beweissicherungsgründen schriftlich bestätigen lassen.

Änderungen oder Abweichungen von der Veranstaltungsbeschreibung sind während der Veranstaltung auf Grund der Art der gebuchten Tour als Erlebnisveranstaltung jederzeit möglich, da auf Grund von Witterungseinbrüchen, Lawinengefahr, Straßenverhältnissen, mangelnde Kondition von Teilnehmern oder anderen sicherheitsrelevanten Aspekte der angegebenen Veranstaltungsverlauf nicht garantiert werden kann. Die Blue Mountain Spirit behält sich ausdrücklich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben in der  jeweiligen Reisebeschreibung vorzunehmen, über die der Reiseteilnehmer vor der Buchung informiert wird.

Änderungen oder Abweichungen von der Reisebeschreibung sind während der Reise auf Grund der Art der gebuchten Reise als Erlebnisreise jederzeit möglich, da auf Grund von Witterungseinbrüchen, Lawinengefahr, Straßenverhältnissen, mangelnder Konditionen von Reiseteilnehmer, höher Gewalt oder anderen sicherheitsrelevanten Aspekten der angegebenen Reiseverlauf nicht garantiert werden kann. Die Reisebeschreibung stellt nur den ungefähren geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf der Reise im Detail zu garantieren. Der Reiseleiter/Bergführer vor Ort ist zu Änderungen des Reiseablaufs berechtigt, um die Sicherheit für die Reiseteilnehmer zu gewährleisten. Den Anordnungen der Reiseleiter/Bergführer ist Folge zu leisten. Diese Änderungen des Reiseablaufs erfolgen ausschließlich mündlich und

Falls der Reiseteilnehmer eine Bergtour oder sonstige Unternehmungen aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig beenden muss, ohne dass dies von Blue Mountain Sprit zu vertreten ist, hat der Reiseteilnehmer die eventuell dadurch entstandenen Mehrkosten zu tragen. Diese Mehrkosten können auch die gesamten Kosten der Gruppe betragen, da die Sicherheit jedes einzelnen durch den Veranstalter gewährleistet wird.

5. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen von wesentlichen Reiseleitungen des vereinbarten Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Blue Mountain Spirit nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Blue Mountain Spirit ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren.

Nach § 651a IV, V BGB behält sich Blue Mountain Spirit vor, den vereinbarten Reisepreis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- und Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltende Wechselkurse wie nachfolgend beschrieben zu ändern.

Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, so kann Blue Mountain Spirit den Reisepreis gemäß der nachfolgenden Berechnungen erhöhen:

Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die Erhöhung anteilig an den vom Reiseteilnehmer weitergegeben und berechnet werden. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt. Den sich hieraus errechneten Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Blue Mountain Spirit vom Reiseteilnehmer verlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Angaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Blue Mountain Spirit erhöht, kann diese Erhöhung entsprechend anteilig an den Reisekunden weitergegeben werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für Blue Mountain Spirit nicht vorhersehbar waren.

Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, muss Blue Mountain Spirit den Reiseteilnehmer unverzüglich darüber informieren. Entsprechende nachträgliche Änderungen des Reisepreises sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn zulässig, wobei es auf den Zugang der Erklärung beim Reiseteilnehmer ankommt.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleitung oder einer Preiserhöhung von mehr als 5 % ist der Reiseteilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Blue Mountain Spirit in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer aus dem Angebot von Blue Mountain Spirit anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat die vorbezeichneten Rechte unverzüglich – innerhalb von drei Tagen –  nach Erhalt der Erklärung von Blue Mountain Spirit gegenüber Blue Mountain Spirit geltend zu machen.

6. Rücktritt

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung gegenüber Blue Mountain Spirit von der Reise zurückzutreten. Zu Beweiszwecken muss der Rücktritt schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Blue Mountain Spirit.

Bei Rücktritt kann Blue Mountain Spirit, soweit der Rücktritt nicht von Blue Mountain Spirit zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgende aufgeführte prozentuale Entschädigung (Pauschale), bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen:

Reise im Alpenraum:

Bei Rücktritt bis zum 21. Tag vor Reisebeginn entstehen lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 60,00 pro Person.

  1. – 15. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Gesamtpreises
  2. – 06. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Gesamtpreises
  3. – 01. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Gesamtpreises

Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 100 % des Gesamtpreises.

Reise außerhalb des Alpenraumes:

Bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 5 % mindestens EUR 60,00 pro Person

  1. – 22 Tag vor Reisebeginn: 15 % des Gesamtpreises
  2. – 15 Tag vor Reisebeginn: 20 % des Gesamtpreises
  3. – 07. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Gesamtpreises
  4. – 01. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Gesamtpreises

Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Gesamtpreises.

Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, Blue Mountain Spirit nachzuweisen, dass Blue Mountain Spirit keine oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die angeforderte Pauschale.

Vermittelt Blue Mountain Spirit einen Charter- oder Linienflug zu Spezialtarifen, müssen die Storno-Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr angewendet werden, die dem  Reiseteilnehmer auf Verlangen zugänglich  gemacht wird. Der Aufwendungsanspruch kann in diesem Fall bis  zu 100 % der Flugkosten betragen.

7. Mindestteilnehmerzahl

Blue Mountain Spirit kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmeranzahl angegeben wird, sowie der Zeitpunkt benannt wird, bis zu dem vor dem vertraglichen vereinbarten Reisebeginn dem Reiseteilnehmer die Erklärung zugegangen sein muss und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.

Ein Rücktritt ist spätestens am 14. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Reiseteilnehmer gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden kann, hat Blue Mountain Spirit unverzüglich vom dem Reiserücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

8. Kündigung wegen Höherer Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages wegen Höherer Gewalt wird auf die gesetzliche Reglung des BGB verwiesen, die wie folgt lautet:

  • 651 j

(1) Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgaben dieser Vorschrift Kündigen

(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651 e Abs 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Umbuchung

Umbuchungen sind nur auf eine gleichwertige Reise und bis spätestens 46 Tage, im Alpenraum bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn möglich. Voraussetzung für eine Umbuchung ist in jedem Fall, dass dem Wunsch des Teilnehmers entsprochen werden kann. Für Umbuchungen, die vom Teilnehmer veranlasst sind, berechnet Blue Mountain Spirit eine Bearbeitungsgebühr von EUR 60,- pro Person. Blue Mountain Spirit behält sich außerdem die Weiterberechnung von weiteren Kosten vor, sofern diese durch die Umgebung entstehen.

10. Versicherung

Von Blue Mountain Spirit wird allen Reiseteilnehmern der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseunfalls-, Reisekranken-, und Bergungskostenversicherung empfohlen. Auslandskrankenschein oder Krankenversicherungskarte sollten ins Gepäck.

11. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von Blue Mountain Sprit für Schäden, die nicht Köperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Blue Mountain Spirit für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die deliktische Haftung von Blue Mountain Spirit für Sachschaden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer der Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montreal Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Die Blue Mountain Spirit UG (haftungsbeschränkt) haftet in gleicher Weise auch für Ihre Erfüllungshilfen.

Ein Schadenersatzanspruch gegen Blue Mountain Spirit GmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des §651 h Abs. 2 BGB wird verwiesen.

12. Mängelanzeige, Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige des Mangels erkennbar aussichtslos ist, oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Bergführer und Reiseleiter sind nicht befugt und nicht von Blue Mountain Spirit bevollmächtigt, vom Reiseteilnehmer geltend gemachte Ansprüche mit Wirkung für und gegen Blue Mountain Spirit anzuerkennen.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglichen vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Blue Mountain Spirit geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung unter Ziffer 17 genannten Anschrift schriftlich vorzunehmen.

Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

Ansprüche des Reiseteilnehmers nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist von zwei Jahren beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umständen, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Datenschutz

Die im Rahmen der Buchung angegebenen personenbezogenen Daten werden von Blue Mountain Spirit ausschließlich für interne Zwecke, insbesondere zur Bearbeitung der Reise und zur Erfüllung vertraglicher Reiseleistungen verwendet, soweit sich aus den nachfolgenden Reglungen nichts anderes ergibt. Im Rahmen der Reiseabwicklung kann es erforderlich sein, dass personenbezogene Daten ganz oder teilweise an weitere Vertragspartner wie z.B. Hotels, Hütten, oder im Rahmen von Flugbuchungen weitergegeben werden müssen. In jedem Fall sind wir bemüht die Weitergabe dieser Daten auf ein unbedingt notwendiges Maß zu beschränken. Im Sinne einer idealen Vorbereitung auf die Tour und zur Bildung von Fahrgemeinschaften im Vorfeld einer Reise wird jedem Teilnehmer Name, Vorname, Wohnort, E-Mail-Adresse und Telefonnummer mitgeteilt. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt nur, wenn der Kunde hierzu im Buchungsverlauf sein schriftliches Einverständnis erteilt.

15. Hinweis auf erhöhtes Risiko bei den von BMS angebotenen Reisen

Die angebotenen Erlebnisreisen werden von Blue Mountain Spirit gewissenhaft und sorgfältig vorbereitet. Für Gipfelerfolge oder subjektiv erwartete Reiseerfolge übernimmt Blue Mountain Spirit keinerlei Garantie.

Die von Blue Mountain Spirit angebotenen Reisen sind auf Grund Ihres Charakters als Erlebnisreise geprägt von einem gewissen Maß an Abenteuer, Risiko und Ungewissheit. Gerade darin liegt der Reiz einer Erlebnisreise. Jeder Reiseteilnehmer sollte vor Reise prüfen, ob eine Erlebnisreise mit Risiko und Ungewissheit tatsächlich gewollt ist. Bei sämtlichen Kursen, Führungen, Trekkingtouren, Mountainbiketouren und Expeditionen ist zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, beispielsweise durch Absturzgefahr, Lawinenabgängen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit oder Erfrierungen.

Das Risiko, das den angebotenen Reisen anhaftet, kann von den von Blue Mountain Spirit eingesetzter Bergführer nicht vollkommen ausgeschlossen oder reduziert werden. Hinzu kommt, dass im Gebirge und in abgelegenen Regionen oftmals nur sehr eingeschränkt Rettungsmöglichkeiten und medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können. Der Reiseteilnehmer hat daher ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung zu tragen. Der Reiseteilnehmer muss eine sorgfältige geplante, angemessene und selbständig durchzuführende Tourenvorbereitung vornehmen. Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jedem Teilnehmer ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt wird. Dem Reiseteilnehmer wird daher dringend empfohlen, sich intensiv, sei es durch Studium von alpiner Fachliteratur oder auf sonstige Weise, mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit dem von ihm gebuchten Programm verbunden sein können.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Blue Mountain Spirit und dem Reiseteilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reiseteilnehmers gegen Blue Mountain Spirit im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, so findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe Ansprüchen des Reiseteilnehmers ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Der Reiseteilnehmer kann die Blue Mountain Spirit UG (haftungsbeschränkt) nur an ihrem Sitz verklagen.

Für die Klage von Blue Mountain Spirit gegen den Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Blue Mountain Spirit maßgebend.

Die Bestimmungen unter Ziffer 16 findet keine Anwendung, wenn und soweit sich aus vertraglichen nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reiseteilnehmer und Blue Mountain Spirit anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reiseteilnehmers ergibt oder wenn auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Reiseteilnehmer angehört, für den Reiseteilnehmer günstiger sind als die Reglungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Blue Mountain Spirit oder günstiger als die anwendbare deutsche Vorschriften.

17. Veranstalter

Veranstalter ist die Blue Mountain Spirit UG (haftungsbeschränkt)

Geschäftsführer: Stefan Hofmeister

Anschrift und Sitz der Blue Mountain Spirit UG (haftungsbeschränkt):

Kranzhornstraße 8b, D-83075 Bad Feilnbach

E-Mail: info@bms-bergschule.de

Telefon: 0 151 1673 6074, 0 151 4237 6441