Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blue Mountain Spirit Bergschule
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blue Mountain Spirit UG (haftungsbeschränkt) für Veranstaltungen mit ausschließlicher Bergführerleistung
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blue Mountain Spirit UG (haftungsbeschränkt) für Veranstaltungen mit Reiseleistung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blue Mountain Spirit UG (haftungsbeschränkt) für Veranstaltungen mit ausschließlicher Bergführerleistung
Wir informieren Sie hiermit wie folgt über unsere Geschäftsbedingungen, welche die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 611 ff. BGB ergänzen und Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrags werden.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen, die ausschließlich die Bergführerleistung als vertragliche Leistung von Blue Mountain Spirit zum Gegenstand haben.
1. Allgemeines
An den Veranstaltungen der Blue Mountain Spirit UG (haftungsbeschränkt), (nachfolgend: Blue Mountain Spirit) kann jeder teilnehmen, der gesund ist und die Anforderungen erfüllt, die in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung genannt sind. Des Weiteren muss die entsprechende Ausrüstung für die jeweilige Veranstaltung beim Kunden vorhanden sein. Die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände sind ebenfalls der Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Vorbereitung auf die jeweilige Veranstaltung ist unerlässlich, insbesondere durch Ausdauersport und durch ein der Veranstaltung entsprechendes technisches Training. Eine frühere Anreise zur Höhenanpassung wird von Blue Mountain Spirit grundsätzlich empfohlen.
Sofern dem Kunden ein oder mehrere Ausrüstungsteile fehlen, ist er hierfür selbst verantwortlich, soweit dieser Ausrüstungsteil nicht ausdrücklich in den im Angebot enthaltenen Leistungen als von Blue Mountain Spirit gestellt genannt ist oder ein zusätzlicher Vertrag über die Miete dieses Ausrüstungsteils geschlossen wurde.
Kursleiter und Bergführer sind berechtigt, zu Beginn und noch während der Veranstaltung einen Kunden, der erkennbar die Voraussetzungen für die jeweilige Veranstaltung nicht erfüllt oder die Anweisungen des Bergführers missachtet, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Soweit sich Blue Mountain Spirit dadurch Aufwendungen erspart, erfolgt eine Erstattung an den ausgeschlossenen Kunden in Höhe des Wertes der ersparten Aufwendungen.
2. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung zu der angebotenen Veranstaltung bietet der Kunde den Abschluss eines Dienstvertrags verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Kurzfristige Anmeldungen sind nach Rücksprache möglich, sofern Plätze frei sind.
Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch Blue Mountain Spirit zustande. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Zugang einer schriftlichen Bestätigung durch Blue Mountain Spirit beim Kunden.
Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung ist die Buchung der jeweiligen Veranstaltung für den Kunden und für Blue Mountain Spirit verbindlich.
3. Bezahlung
Dem Kunden wird mit der schriftlichen Bestätigung gleichzeitig eine Rechnung zugeschickt. Innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Rechnung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Die Unterlagen werden dem Kunden nach Zahlungseingang zugesandt. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten nicht, so ist Blue Mountain Spirit berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten.
Wird die Reise 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn gebucht, ist der gesamte Veranstaltungspreis mit Abschluss des Vertrages zur Zahlung fällig.
4. Leistungen von Blue Mountain Spirit
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung und aus den Angaben in der schriftlichen Bestätigung, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistung abändern, sollte sich der Kunde aus Beweissicherungsgründen schriftlich bestätigen lassen.
Änderungen oder Abweichungen von der Veranstaltungsbeschreibung sind während der Veranstaltung auf Grund der Art der gebuchten Tour als Erlebnisveranstaltung jederzeit möglich, da auf Grund von Witterungseinbrüchen, Lawinengefahr, Straßenverhältnissen, mangelnder Kondition/Erkrankung von Teilnehmern oder Erkrankung/Ausfall der Bergführer oder von Trägern oder anderen sicherheitsrelevanten Aspekten der angegebene Veranstaltungsverlauf nicht garantiert werden kann. Die Veranstaltungsbeschreibung stellt nur den geplanten Verlauf dar, ohne den genauen Ablauf der Veranstaltung im Detail zu garantieren. Der Veranstaltungsleiter/Bergführer vor Ort ist zu Änderungen des Ablaufs jederzeit berechtigt, um die Sicherheit für die Kunden zu gewährleisten. Den Anordnungen der Veranstaltungsleiter/Bergführer ist Folge zu leisten.
Falls der Kunde eine Bergtour oder sonstige Unternehmung aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig beenden muss, ohne dass dies von Blue Mountain Spirit zu vertreten ist, hat der Kunde die eventuell dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen; darin inbegriffen sind alle sicherheitsrelevanten Transport- und Beförderungskosten die entstehen können. Sollte durch den Ausfall eines Kunden die Bergtour/die Reise nicht weitergeführt werden können, ist Blue Mountain Spirit den anderen Kunden nicht zum Schadenersatz verpflichtet.
5. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn durch Erklärung gegenüber Blue Mountain Spirit von dem Vertrag zurücktreten. Zu Beweiszwecken soll der Rücktritt schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Blue Mountain Spirit.
Bei Rücktritt kann Blue Mountain Spirit, soweit der Rücktritt nicht von Blue Mountain Spirit zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung (Pauschale), bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen:
Bei Rücktritt bis zum 21. Tag vor Reisebeginn entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 60,00 € pro Person.
20. – 15. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Gesamtpreises
14. – 06. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Gesamtpreises
05. – 01. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Gesamtpreises
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 100 % des Gesamtpreises.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, Blue Mountain Spirit nachzuweisen, dass Blue Mountain Spirit kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
6. Mindestteilnehmerzahl
Blue Mountain Spirit kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Ausschreibung der Veranstaltung die Mindestteilnehmerzahl angegeben wird sowie der Zeitpunkt benannt wird, bis zu dem vor dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn dem Kunden die Erklärung zugegangen sein muss und in der schriftlichen Vertragsbestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.
Ein Rücktritt ist spätestens am 14. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Blue Mountain Spirit unverzüglich von dem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Den eingezahlten Veranstaltungspreis erhält der Kunde in voller Höhe zurück. Darüber hinausgehende Aufwendungen des Kunden wie Stornokosten oder ähnliche nutzlose Aufwendungen infolge des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl können von Blue Mountain Spirit nicht übernommen werden. Wünscht der Kunde trotzdem die Durchführung der Veranstaltung, so unterbreitet Blue Mountain Spirit dem Kunden ein neues Angebot zu einem neu zu errechnenden Preis. Über das neue Angebot kommt ein neuer Vertrag zustande, sofern der Kunden die Annahme des neuen Angebots gegenüber Blue Mountain Spirit erklärt.
7. Kündigung des Vertrags wegen höherer Gewalt
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag wegen höherer Gewalt gekündigt, so verliert Blue Mountain Spirit den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
Erfolgt die Kündigung nach Veranstaltungsbeginn, ist Blue Mountain Spirit jedoch berechtigt, einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung zu verlangen.
8. Umbuchung
Umbuchungen sind nur auf eine gleichwertige Veranstaltung und bis spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Voraussetzung für eine Umbuchung ist in jedem Fall, dass dem Wunsch des Teilnehmers entsprochen werden kann. Für Umbuchungen, die vom Teilnehmer veranlasst sind, berechnet Blue Mountain Spirit eine Bearbeitungsgebühr von EUR 60,– pro Person. Blue Mountain Spirit behält sich außerdem die Weiterberechnung von weiteren Kosten vor, sofern diese durch die Umbuchung entstehen.
9. Versicherungen
Bei Blue Mountain Spirit ist für alle Reiseteilnehmer/Kunden der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Bergungskostenversicherung verpflichtend. Auslandskrankenschein oder Krankenversicherungskarte sollten ins Gepäck. Entsprechende Informationen sind über die ERV Europäische Reiseversicherungs AG Rosenheimer Straße 116, 81669 München erhältlich.
10. Datenschutz
Die im Rahmen der Buchung abgegebenen personenbezogenen Daten
werden von Blue Mountain Spirit ausschließlich für interne Zwecke, insbesondere
zur Bearbeitung der Veranstaltung und zur Erfüllung vertraglicher Leistungen
verwendet.
Im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung kann es jedoch erforderlich sein, dass personenbezogene Daten ganz oder teilweise an weitere Vertragspartner, wie z.B. Hotels oder Hütten, weitergegeben werden müssen. Im Sinne einer idealen Vorbereitung auf die Tour und zur Bildung von Fahrgemeinschaften ist es zudem hilfreich, wenn im Vorfeld einer Veranstaltung jedem Teilnehmer Name, Vorname, Wohnort, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der übrigen Teilnehmer mitgeteilt werden. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden an andere Reiseteilnehmer erfolgt nur, wenn der Kunde hierzu im Buchungsverlauf sein Einverständnis in Schriftform erteilt.
11. Haftung mit Hinweis auf erhöhtes Risiko bei den angebotenen Veranstaltungen
Blue Mountain Spirit haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit, also auf ein Verschulden von Blue Mountain Spirit oder auf ein Verschulden des mit der Leitung der Veranstaltung betrauten Bergführers/Veranstaltungsleiters zurückzuführen sind.
Im Übrigen wird auf Folgendes hingewiesen:
Die von Blue Mountain Spirit angebotenen Veranstaltungen sind auf Grund ihres Charakters als Erlebnisveranstaltungen geprägt von einem gewissen Maß an Abenteuer, Risiko und Ungewissheit. Gerade darin liegt der Reiz der Veranstaltungen. Jeder Kunde sollte vor der Buchung prüfen, ob die Art der Veranstaltung mit Risiko und Ungewissheit tatsächlich gewollt ist. Bei sämtlichen Kursen, Führungen, Trekkingtouren, Mountainbike-Touren und Expeditionen ist zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, beispielsweise durch Absturzgefahr, Lawinenabgänge, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit oder Erfrierungen.
Das Risiko, das den angebotenen Reisen anhaftet, kann von den von Blue Mountain Spirit eingesetzten Bergführern nicht vollkommen ausgeschlossen oder reduziert werden. Hinzu kommt, dass im Gebirge und in abgelegenen Regionen oftmals nur sehr eingeschränkt Rettungsmöglichkeiten und medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können.
Der Kunde hat daher ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung zu tragen. Der Kunde muss eine sorgfältig geplante, angemessene und selbständig durchzuführende Tourenvorbereitung vornehmen. Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jedem Teilnehmer ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt wird. Dem Kunden wird daher dringend empfohlen, sich intensiv durch Studium von alpiner Fachliteratur oder auf sonstige Weise, mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit dem von ihm gebuchten Programm verbunden sein können.
Die angebotenen Veranstaltungen werden von Blue Mountain Spirit gewissenhaft und sorgfältig vorbereitet. Für Gipfelerfolge oder subjektiv erwartete Erfolge übernimmt Blue Mountain Spirit keine Garantie.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Blue Mountain Spirit und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Blue Mountain Spirit im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, so findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der Kunde kann die Blue Mountain Spirit UG (haftungsbeschränkt) nur an ihrem Sitz verklagen.
Für Klagen von Blue Mountain Spirit gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Blue Mountain Spirit maßgebend.
13. Veranstalter
Veranstalter ist die Blue Mountain Spirit UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführer: Stefan Hofmeister
Anschrift und Sitz der Blue Mountain Spirit UG (haftungsbeschränkt):
Kranzhornstraße 8b, D-83075 Bad Feilnbach
email: info@bms-bergschule.de
Telefon: 0049 (0)151 1673 6074, 0049 (0) 151 42376441
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blue Mountain Spirit UG (haftungsbeschränkt) für Veranstaltungen mit Reiseleistung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blue Mountain Spirit UG (haftungsbeschränkt)
Wir informieren Sie hiermit wie folgt über unsere Geschäftsbedingungen, welche die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a ff. BGB ergänzen und Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrags werden.
1. Allgemeines
An den Veranstaltungen der Blue Mountain Spirit UG (haftungsbeschränkt), (nachfolgend: Blue Mountain Spirit) kann jeder teilnehmen, der gesund ist und die Anforderungen erfüllt, die in den jeweiligen Reisebeschreibungen genannt sind. Des Weiteren muss die entsprechende Ausrüstung für die jeweilige Veranstaltung/Reise beim Reiseteilnehmer vorhanden sein. Die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände sind ebenfalls der Reisebeschreibung zu entnehmen. Eine Tourenvorbereitung ist unerlässlich, insbesondere durch Ausdauersport und durch ein der Veranstaltung/Reise entsprechendes technisches Training. Eine frühere Anreise zur Höhenanpassung wird von Blue Mountain Spirit grundsätzlich empfohlen.
Sofern dem Reiseteilnehmer ein oder mehrere Ausrüstungsteile fehlen, ist er hierfür selbst verantwortlich, soweit dieser Ausrüstungsteil nicht ausdrücklich in den im Angebot enthaltenen Reiseleistungen als von Blue Mountain Spirit gestellt genannt ist oder ein zusätzlicher Vertrag über die Miete dieses Ausrüstungsteils geschlossen wurde.
Kursleiter und Bergführer sind berechtigt, zu Beginn und noch während des Kurses oder der Reise einen Reiseteilnehmer, der erkennbar die Voraussetzungen für die jeweilige Veranstaltung nicht erfüllt oder die Anweisungen des Bergführers missachtet, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Soweit sich Blue Mountain Spirit dadurch Aufwendungen erspart, erfolgt eine Erstattung an den ausgeschlossenen Reiseteilnehmer in Höhe des Wertes der ersparten Aufwendungen.
2. Abschluss des Vertrages
Mit der Reiseanmeldung bietet der Reiseteilnehmer den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Kurzfristige Anmeldungen sind nach Rücksprache möglich, sofern Plätze frei sind.
Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch Blue Mountain Spirit zustande. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Zugang der schriftlichen Reisebestätigung durch Blue Mountain Spirit beim Reiseteilnehmer.
Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung ist die Buchung für den Reiseteilnehmer und für Blue Mountain Spirit verbindlich.
Der Reiseteilnehmer hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernimmt.
3. Bezahlung
Dem Reiseteilnehmer wird mit der schriftlichen Bestätigung gleichzeitig eine Rechnung einschließlich Sicherungsschein zugeschickt. Innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Rechnung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Die Unterlagen werden dem Reiseteilnehmer nach Zahlungseingang zugesandt. Leistet der Reiseteilnehmer die Anzahlung und/oder die Restzahlung entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten nicht, so ist Blue Mountain Spirit berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten.
4. Leistungen von Blue Mountain Spirit
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung und aus den Angaben in der Reisebestätigung, es sei denn, mit dem Reiseteilnehmer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistung abändern, sollte sich der Reiseteilnehmer aus Beweissicherungsgründen schriftlich bestätigen lassen.
Blue Mountain Spirit behält sich ausdrücklich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben in der jeweiligen Reisebeschreibung vorzunehmen, über die der Reiseteilnehmer vor der Buchung informiert wird.
Änderungen oder Abweichungen von der Reisebeschreibung sind während der Reise auf Grund der Art der gebuchten Reise als Erlebnisreise jederzeit möglich, da auf Grund von Witterungseinbrüchen, Lawinengefahr, Straßenverhältnissen, mangelnder Kondition/Erkrankung von Reiseteilnehmern oder Erkrankung/Ausfall der Bergführer oder von Trägern oder anderen sicherheitsrelevanten Aspekten der angegebene Reiseverlauf nicht garantiert werden kann. Die Reisebeschreibung stellt nur den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf der Reise im Detail zu garantieren. Der Reiseleiter/Bergführer vor Ort ist zu Änderungen des Reiseablaufs jederzeit berechtigt, um die Sicherheit für die Reiseteilnehmer zu gewährleisten. Den Anordnungen der Reiseleiter/Bergführer ist Folge zu leisten.
Falls der Reiseteilnehmer eine Bergtour oder sonstige Unternehmung aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig beenden muss, ohne dass dies von Blue Mountain Spirit zu vertreten ist, hat der Reiseteilnehmer die eventuell dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen; darin inbegriffen sind alle sicherheitsrelevanten Transport- und Beförderungskosten die entstehen können. Sollte durch den Ausfall eines Kunden die Bergtour/die Reise nicht weitergeführt werden können, ist Blue Mountain Spirit den anderen Kunden nicht zum Schadenersatz verpflichtet.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen von wesentlichen Reiseleistungen des vereinbarten Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Blue Mountain Spirit nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Blue Mountain Spirit ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren.
Nach § 651a IV, V BGB behält sich Blue Mountain Spirit vor, den vereinbarten Reisepreis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie nachfolgend beschrieben, zu ändern.
Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Blue Mountain Spirit den Reisepreis gemäß der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die Erhöhung anteilig an den Reiseteilnehmer weitergegeben und berechnet werden. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt. Den sich hieraus errechneten Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Blue Mountain Spirit vom Reiseteilnehmer verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehend Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Blue Mountain Spirit erhöht, kann diese Erhöhung entsprechend anteilig an den Reisekunden weitergegeben werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für Blue Mountain Spirit verteuert.
Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und für Blue Mountain Spirit nicht vorhersehbar waren.
Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, muss Blue Mountain Spirit den Reiseteilnehmer unverzüglich darüber informieren. Entsprechende nachträgliche Änderung des Reisepreises sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn zulässig. Der Zugang gilt zum dritten Tag ab Versendung der Erklärung beim Reiseteilnehmer als zugegangen.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung von mehr als 5 % ist der Reiseteilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Blue Mountain Spirit in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer aus dem Angebot von Blue Mountain Spirit anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat die vorbezeichneten Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung von Blue Mountain Spirit gegenüber Blue Mountain Spirit geltend zu machen.
6. Rücktritt
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung gegenüber Blue Mountain Spirit von der Reise zurücktreten. Zu Beweiszwecken soll der Rücktritt schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Blue Mountain Spirit.
Bei Rücktritt kann Blue Mountain Spirit, soweit der Rücktritt nicht von Blue Mountain Spirit zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung (Pauschale), bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen:
Reisen im Alpenraum:
Bei Rücktritt bis zum 21. Tag vor Reisebeginn entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 60,00 € pro Person.
20. – 15. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Gesamtpreises
14. – 06. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Gesamtpreises
05. – 01. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Gesamtpreises
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 100 % des Gesamtpreises.
Reisen außerhalb des Alpenraumes:
Bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 5 %, mindestens 60,00 € pro Person
44. – 22 Tag vor Reisebeginn15 %
21 – 15. Tag vor Reisebeginn 20 %
14. – 07. Tag vor Reisebeginn 30 %
06. – 01. Tag vor Reisebeginn 60 %
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %.
Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, Blue Mountain Spirit nachzuweisen, dass Blue Mountain Spirit kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
Vermittelt Blue Mountain Spirit einen Charter- oder Linienflug zu Spezialtarifen, müssen die Storno-Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaften zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr angewandt werden, die dem Reiseteilnehmer auf Verlangen zugänglich gemacht wird. Der Aufwendungsanspruch kann in diesem Fall bis zu 100 Prozent der Flugkosten betragen.
7. Mindestteilnehmerzahl
Blue Mountain Spirit kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl angegeben wird, sowie der Zeitpunkt benannt wird, bis zu dem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reiseteilnehmer die Erklärung zugegangen sein muss und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.
Ein Rücktritt ist spätestens am 14. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Reiseteilnehmer gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Blue Mountain Spirit unverzüglich von dem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Den eingezahlten Reisepreis erhält der Reiseteilnehmer in voller Höhe zurück. Darüber hinaus gehende Aufwendungen des Reiseteilnehmers wie Stornokosten oder ähnliche nutzlose Aufwendungen infolge des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl können von Blue Mountain Spirit nicht übernommen werden. Wünscht der Reiseteilnehmer trotzdem die Durchführung der Veranstaltung, so unterbreitet Blue Mountain Spirit dem Reiseteilnehmer ein neues Angebot zu einem neu zu errechnenden Preis. Über das neue Angebot kommt ein neuer Reisevertrag zustande, sofern der Reiseteilnehmer die Annahme des neuen Angebots gegenüber Blue Mountain Spirit erklärt.
8. Kündigung wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
§ 651 j
(1) Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651 e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Umbuchung:
Umbuchungen sind nur auf eine gleichwertige Reise und bis spätestens 46 Tage, im Alpenraum bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn möglich. Voraussetzung für eine Umbuchung ist in jedem Fall, dass dem Wunsch des Teilnehmers entsprochen werden kann. Für Umbuchungen, die vom Teilnehmer veranlasst sind, berechnet Blue Mountain Spirit eine Bearbeitungsgebühr von EUR 60,– pro Person. Blue Mountain Spirit behält sich außerdem die Weiterberechnung von weiteren Kosten vor, sofern diese durch die Umbuchung entstehen.
10. Ersatzperson
Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, auf § 651 b BGB wird verwiesen. Blue Mountain Spirit kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Anforderungen der Reise nicht genügt oder seiner Teilnahme an der Reise gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, dann haften der Dritte und der ursprüngliche Reiseteilnehmer gegenüber Blue Mountain Spirit als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
11. Versicherungen
Bei Blue Mountain Spirit ist für alle Reiseteilnehmer der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Bergungskostenversicherung verpflichtend. Auslandskrankenschein oder Krankenversicherungskarte sollten ins Gepäck.
12. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Blue Mountain Spirit für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Blue Mountain Spirit für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die deliktische Haftung von Blue Mountain Spirit für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer und Reise.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Die Blue Mountain Spirit GmbH haftet in gleicher Weise auch für Ihre Erfüllungsgehilfen.
Ein Schadensersatzanspruch gegen Blue Mountain Spirit GmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 h Abs. 2 BGB wird verwiesen.
13. Mängelanzeige, Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verliert er auch den Anspruch auf Minderung. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige des Mangels erkennbar aussichtslos ist, oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Bergführer und Reiseleiter sind nicht befugt und nicht von Blue Mountain Spirit bevollmächtigt, vom Reiseteilnehmer geltend gemachte Ansprüche mit Wirkung für und gegen Blue Mountain Spirit anzuerkennen.
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Blue Mountain Spirit geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung unter der unter Ziffer 18 genannten Anschrift schriftlich vorzunehmen.
Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
Ansprüche des Reiseteilnehmers nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist von zwei Jahren beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15. Datenschutz
Die im Rahmen der Buchung abgegebenen personenbezogenen Daten werden von Blue Mountain Spirit ausschließlich für interne Zwecke, insbesondere zur Bearbeitung der Reise und zur Erfüllung vertraglicher Reiseleistungen verwendet, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt.
Im Rahmen der Reiseabwicklung kann es erforderlich sein, dass personenbezogene Daten ganz oder teilweise an weitere Vertragspartner wie z.B. Hotels, Hütten oder im Rahmen von Flugbuchungen weitergegeben werden müssen. In jedem Fall sind wir bemüht die Weitergabe dieser Daten auf ein unbedingt notwendiges Maß zu beschränken. Im Sinne einer idealen Vorbereitung auf die Tour und zur Bildung von Fahrgemeinschaften im Vorfeld einer Reise wird jedem Teilnehmer Name, Vorname, Wohnort, e-mail Adresse und Telefonnummer mitgeteilt. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt nur, wenn der Kunde hierzu im Buchungsverlauf sein schriftliches Einverständnis erteilt.
16. Hinweis auf erhöhtes Risiko bei den von BMS angebotenen Reisen
Die angebotenen Erlebnisreisen werden von Blue Mountain Spirit gewissenhaft und sorgfältig vorbereitet. Für Gipfelerfolge oder subjektiv erwartete Reiseerfolge übernimmt Blue Mountain Spirit keine Garantie.
Die von Blue Mountain Spirit angebotenen Reisen sind auf Grund Ihres Charakters als Erlebnisreisen geprägt von einem gewissen Maß an Abenteuer, Risiko und Ungewissheit. Gerade darin liegt der Reiz einer Erlebnisreise. Jeder Reiseteilnehmer sollte vor der Reise prüfen, ob eine Erlebnisreise mit Risiko und Ungewissheit tatsächlich gewollt ist. Bei sämtlichen Kursen, Führungen, Trekkingtouren, Mountainbiketouren und Expeditionen ist zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, beispielsweise durch Absturzgefahr, Lawinenabgänge, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, oder Erfrierungen.
Das Risiko, das den angebotenen Reisen anhaftet, kann von den von Blue Mountain Spirit eingesetzten Bergführer nicht vollkommen ausgeschlossen oder reduziert werden. Hinzu kommt, dass im Gebirge und in abgelegenen Regionen oftmals nur sehr eingeschränkt Rettungsmöglichkeiten und medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können.
Der Reiseteilnehmer hat daher ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung zu tragen. Der Reiseteilnehmer muss eine sorgfältig geplante, angemessene und selbständig durchzuführende Tourenvorbereitung vornehme. Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jedem Teilnehmer ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt wird. Dem Reiseteilnehmer wird daher dringend empfohlen, sich Intensiv, sei es durch Studium von alpiner Fachliteratur oder auf sonstige Weise, mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit dem von ihm gebuchten Programm verbunden sein können.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Blue Mountain Spirit und dem Reiseteilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reiseteilnehmer gegen Blue Mountain Spirit im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, so findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reiseteilnehmers ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der Reiseteilnehmer kann die Blue Mountain Spirit UG (haftungsbeschränkt) nur an ihrem Sitz verklagen.
Für Klagen von Blue Mountain Spirit gegen den Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Blue Mountain Spirit maßgebend.
Die Bestimmungen unter Ziffer 17 finden keine Anwendung, wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reiseteilnehmer und Blue Mountain Spirit anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reiseteilnehmers ergibt oder wenn auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Reiseteilnehmer angehört, für den Reiseteilnehmer günstiger sind als die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Blue Mountain Spirit oder günstiger als die anwendbaren deutschen Vorschriften.
18. Veranstalter
Veranstalter ist die Blue Mountain Spirit UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführer: Stefan Hofmeister
Anschrift und Sitz der Blue Mountain Spirit UG (haftungsbeschränkt):
Kranzhornstraße 8b, D-83075 Bad Feilnbach
email: info@bms-bergschule.com
phone: 0049 (0)151 1673 6074, 0049 (0) 151 42376441